Drastische Folgen nach Fahrerflucht

Fachanwalt Verkehrsrecht

Wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalles unerlaubt vom Unfallort entfernt bzw. sich nicht rechtzeitig beim Unfallgegner oder der Polizei meldet, macht sich u.U. gemäß § 142 StGB wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar.

Ein solches Verhalten kann sehr unangenehme Konsequenzen haben:

Strafrechtliche Folgen einer Fahrerflucht

Die Straftat kann gemäß § 142 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Zudem kann das Gericht dem Täter gemäß § 69 StGB die Fahrerlaubnis entziehen und gemäß § 69a StGB eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verhängen. Dies wird im Allgemeinen der Fall sein, wenn bei dem Unfall ein Mensch zu Schaden gekommen ist und/oder ein Sachschaden von mindestens 1.300 EUR entstanden ist.

Wenn bereits im Ermittlungsverfahren sicher davon auszugehen ist, dass das Gericht dem Täter im Strafprozess die Fahrerlaubnis entziehen wird, kann das Gericht dem Täter bereits im Vorfeld der Hauptverhandlung gemäß § 111a StPO vorläufig die Fahrerlaubnis entziehen.

Punkte im Fahreigungsregister

Nach rechtskräftiger Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort drohen 2 Punkte.

Wenn das Gericht zusätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet hat, werden 3 Punkte eingetragen.

Versicherungsrechtliche Folgen einer Fahrerflucht

Wer sich des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht hat, muss zudem befürchten, dass sein Kfz-Haftpflichtversicherer von ihm die Beträge zurückfordert, die an den Unfallgegner zur Schadensregulierung gezahlt worden sind.

Der Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallflüchtigen kann diesem vorwerfen, dass er durch sein unerlaubtes Entfernen gegen seine Aufklärungsobliegenheiten gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verstoßen hat.

Dies kann zur Folge haben, dass der Versicherer im Innenverhältnis zu seinem unfallflüchtigen Versicherungsnehmer leistungsfrei wird und den an den Unfallgeschädigten gezahlten Betrag zurückfordern kann.

Rechtsanwaltskosten im Strafprozess

Da sich der Unfallflüchtige im Rahmen des Strafverfahrens im Allgemeinen von einem Rechtsanwalt verteidigen lassen wird, muss er zusätzlich noch diese erheblichen Kosten tragen.

Eine Erstattung dieser Kosten durch die Landeskasse kommt nur in Betracht, wenn der Beschuldigte freigesprochen wird.

Falls eine Rechtsschutzversicherung die Gebühren des Verteidigers vorgeschossen hat, wird sie diese vom unfallflüchtigen Versicherungsnehmer zurückfordern, wenn er vom Gericht wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechtskräftig verurteilt wurde. Dies wird damit begründet, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.

Rechtsanwaltskosten im Versicherungsprozess

Wenn der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer den Unfallflüchtigen auf Erstattung des an den Unfallgegner gezahlten Fahrzeugschadens verklagt, fallen beim Unfallflüchtigen Anwaltskosten an, wenn er sich im Prozess anwaltlich vertreten lässt.

Das Gleiche gilt, wenn der eigene Vollkasko-Versicherer vom Unfallflüchtigen den Betrag zurückverlangt, der für die Reparatur des Fahrzeugs des Unfallflüchtigen gezahlt wurde.

Auch hier ist Rechtsschutz ausgeschlossen, wenn der Unfallflüchtige rechtskräftig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt wurde. Hat die Rechtsschutzversicherung bereits vor Ergehen des Strafurteils Anwaltskosten gezahlt, kann sie diese vom unfallflüchtigen Versicherungsnehmer zurückfordern.

Verliert der Unfallflüchtige den Prozess, muss er zusätzlich zu den eigenen Anwaltskosten auch die Gebühren der gegnerischen Anwälte bezahlen.

Gerichtskosten

Wenn der Unfallflüchtige im Strafprozess rechtskräftig verurteilt wird, werden ihm zusätzlich zu der verhängten Strafe auch die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Das Gleiche gilt im Zivilprozess gegen den eigenen Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherer.

Wichtige Tipps

Tipps vom Fachanwalt

1.) Im Zweifelsfall sollte nach einem möglichen Verkehrsunfall immer die Polizei kontaktiert werden. Die oben beschriebenen möglichen Folgen einer Fahrerflucht können unter Umständen zum finanziellen Ruin des Betroffenen führen. Deshalb sollten Sie keinesfalls riskieren, sich dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort auszusetzen. 

2.) Falls Sie von Polizeibeamten aufgesucht werden, die gegen Sie wegen des Verdachts der Fahrerflucht ermitteln und Ihr Fahrzeug besichtigen wollen, sollten Sie keinesfalls Angaben zur Sache machen. Das Gleiche gilt, wenn Sie per Post einen Anhörungsschreiben von der Polizei erhalten.

3.) Beauftragen Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Ihrer Verteidigung. Da bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort schwerwiegende Konsequenzen drohen, sollten Sie Ihre Verteidigung einem spezialisierten Fachmann überlassen.