Erstattung von Mietwagenkosten bei geringem Fahrbedarf

Cars Side by Side Parking

Kann ein Unfallgeschädigter sein beschädigtes Kraftfahrzeug während der Reparatur der Unfallschäden nicht nutzen, steht ihm entweder eine Nutzungsausfallentschädigung oder der Ersatz von Mietwagenkosten zu.

Was gilt, wenn der Unfallgeschädigte nur einen sehr geringen täglichen Fahrbedarf hat?

Ob der Geschädigte die (niedrigere) pauschale Nutzungsausfallentschädigung oder aber die (höheren) Mietwagenkosten erstattet bekommt, hängt auch vom tatsächlichen Fahrbedarf ab.

Wenn ein Mietwagen nur für sehr kurze tägliche Strecken benötigt wird, kann dies unwirtschaftlich sein.

Denn der Haftpflichtversicherer des Schädigers müsste in solchen Fällen den vollen Mietwagen-Tagessatz erstatten, obwohl der Geschädigte den Wagen kaum benutzt.

Dies würde einen Verstoß des Geschädigten gegen seine Pflicht zur Geringhaltung des Schadens bedeuten.

Es gibt aber Einzelfälle, in denen es darauf ankommt, dass der Geschädigte zu jedem Zeitpunkt ein sofort nutzbares Kraftfahrzeug zur Verfügung hat, z.B. aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen.

In diesen Fällen kann trotz geringer täglicher Fahrleistung die Anmietung eines Fahrzeugs erforderlich sein, weshalb die Mietwagenkosten vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstatten sind.

BGH, Urteil vom 05.02.2013 (VI ZR 290/11)

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BGH VI ZR 290/11 Erstattung Mietwagenkosten bei geringer täglicher Fahrleistung
Mietwagenkosten bei geringem Fahrbedarf […]
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