Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten einige Punkte beachtet werden, da andernfalls hohe finanzielle Einbußen drohen können:
Sichert Ihnen der Verkäufer bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs zu, sollten diese unbedingt im schriftlichen Kaufvertrag notiert werden.
Hierzu zählen vor allem:
Kommt es später zum Streit über bestimmte Versprechungen des Verkäufers, ist der Inhalt des schriftlichen Kaufvertrages das entscheidende Beweismittel.
Schreibt der Verkäufer z.B. "unfallfrei" in den Vertrag, ist diese Zusicherung quasi in Stein gemeißelt. Stellt sich später heraus, dass das Auto tatsächlich ein Unfallfahrzeug ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten, da der Pkw nicht die vereinbarten Eigenschaften hat.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer tatsächlich von dem Vorschaden wusste.
Hier sind z.B. zu nennen:
Lassen Sie sich bei einem Kauf von einer Privatperson den Personalausweis zeigen und übernehmen Sie seine Anschrift und die Personalausweis-Nummer in den Vertrag.
Achten Sie zudem darauf, dass der Verkäufer identisch mit dem im Kfz-Brief genannten Halter ist.
Gibt es Ungereimtheiten oder weigert sich der Verkäufer, seinen Personalausweis vorzuzeigen, sollten Sie die Finger von dem Fahrzeug lassen.
Bei Fahrzeugbesichtigung, Vertragsverhandlung und Probefahrt sollten Sie mindestens einen Zeugen dabei haben.
Häufig ist im Nachhinein streitig, welche Einzelheiten besprochen wurden und welche Zusicherungen gemacht wurden.
Ein Zeuge kann dann äußerst hilfreich sein.
Haben Sie zu diesem Thema Fragen? Rufen Sie uns einfach an!
Ähnliche Artikel:
Gebrauchtwagenkauf nach Online-Inserat
BGH: Schadensersatz nach Manipulation durch EBAY-Verkäufer
Pkw gekauft, Verbrauch zu hoch – was tun?
Vorführeffekt bei mangelhaftem Gebrauchtwagen
Geringfügige Lackkratzer bei Neuwagen - Käufer darf Kaufpreis zurückbehalten
Wann kann ein Kaufvertrag widerrufen werden?
CHRISTIAN DOERFER
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
FACHANWALT FÜR MIETRECHT U. WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
KANZLEI NEURUPPIN KANZLEI WITTSTOCK
Karl-Marx-Straße 87 Markt 4
16816 Neuruppin 16909 Wittstock
Tel.: 03391 / 45 41 0 Tel.: 03394 / 40 01 99 1
Fax: 03391 / 45 41 10 Fax: 03394 / 40 01 99 2
kanzlei@ra-doerfer.de kanzlei@ra-doerfer.de
SCHWERPUNKTE
Arbeitsrecht, Autorecht, Bußgeldverfahren, Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugschäden, Gebrauchtwagenrecht, Gewerbemietrecht, Grundstücksrecht, Nachbarrecht, Ordnungswidrigkeiten, Pachtrecht, Personenschäden, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Terminsvertretungen, Verkehrsunfallregulierung, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Werkvertragsrecht, Wohnraummietrecht, Wohnungseigentumsrecht
IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG