Gebrauchtwagenkauf – wichtige Tipps

Couple with a seller at the car dealership

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten einige Punkte beachtet werden, da andernfalls hohe finanzielle Einbußen drohen können:

Zusicherungen des Verkäufers in den Kaufvertrag aufnehmen

Sichert Ihnen der Verkäufer bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs zu, sollten diese unbedingt im schriftlichen Kaufvertrag notiert werden.

Hierzu zählen vor allem:

  • Unfallfreiheit,
  • Verkehrssicherheit,
  • Händlergarantie,
  • durchgeführte Reparaturen,
  • scheckheftgepflegt,
  • werkstattgeprüft
  • besteht auf jeden Fall die HU.

Kommt es später zum Streit über bestimmte Versprechungen des Verkäufers, ist der Inhalt des schriftlichen Kaufvertrages das entscheidende Beweismittel.

Schreibt der Verkäufer z.B. „unfallfrei“ in den Vertrag, ist diese Zusicherung quasi in Stein gemeißelt. Stellt sich später heraus, dass das Auto tatsächlich ein Unfallfahrzeug ist, können Sie vom Vertrag zurücktreten, da der Pkw nicht die vereinbarten Eigenschaften hat.

Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer tatsächlich von dem Vorschaden wusste.

Wichtige Eigenschaften des Fahrzeugs in den Kaufvertrag aufnehmen

Hier sind z.B. zu nennen:

  • abgelesene Laufleistung,
  • Gebrauchszustand,
  • Anzahl der Vorbesitzer,
  • private oder gewerbliche Vorbenutzung,
  • Art und Umfang von Vorschäden,
  • Diesel-Partikelfilter,
  • Austauschmotor,
  • Herkunftsland,
  • Anbauteile.

Bei privatem Verkäufer: Personalausweis-Daten im Vertrag notieren

Lassen Sie sich bei einem Kauf von einer Privatperson den Personalausweis zeigen und übernehmen Sie seine Anschrift und die Personalausweis-Nummer in den Vertrag.

Achten Sie zudem darauf, dass der Verkäufer identisch mit dem im Kfz-Brief genannten Halter ist.

Gibt es Ungereimtheiten oder weigert sich der Verkäufer, seinen Personalausweis vorzuzeigen, sollten Sie die Finger von dem Fahrzeug lassen.

Ziehen Sie Zeugen hinzu

Bei Fahrzeugbesichtigung, Vertragsverhandlung und Probefahrt sollten Sie mindestens einen Zeugen dabei haben.

Häufig ist im Nachhinein streitig, welche Einzelheiten besprochen wurden und welche Zusicherungen gemacht wurden.

Ein Zeuge kann dann äußerst hilfreich sein.

Tipp für Gebrauchtwagenkäufer

TIPP: Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gilt: „Wer schreibt, der bleibt“. Der schriftliche Kaufvertrag sollte alles enthalten, was besprochen und zugesichert wurde. Lassen Sie sich beim Ausfüllen Zeit.