Heizung in Mietwohnung defekt – was tun?

Heating radiator repair

Unterschreitung der Mindest-Zimmertemperatur

Lässt sich eine Mietwohnung dauerhaft nicht ausreichend beheizen, liegt ein Mangel der Mietsache vor.

Während der Heizperiode muss tagsüber (6:00 Uhr – 23:00 Uhr ) eine Temperatur von 20 – 22 Grad erreicht werden.

Dies gilt auch dann, wenn außerhalb der Heizperiode ein Kälteeinbruch stattfindet und die Wohnung stark auskühlt. Dann ist die Heizungsanlage vom Vermieter einzuschalten.

Kurzzeitige Unterschreitungen der erforderlichen Temperatur wegen vorübergehender Heizungsdefekte stellen noch keinen Mietmangel dar.

Die maßgebliche Temperatur ist in der Mitte des Raums zu messen, nicht mit einem Wandthermometer.

Fällt die Heizung vollständig aus und ist die Wohnung wegen winterlicher Temperaturen nicht nutzbar, kann eine Mietminderung von bis zu 100% möglich sein.

Die Höhe einer möglichen Mietminderung hängt i.A. von den Umständen des Einzelfalles ab.

Urteile zur Mietminderung wegen Temperatur-Unterschreitung

MangelMinderungUrteil
Heizungsausfall,Temperatur 18 Grad 5%LG Berlin, Urteil  v. 07.07.199263 S 142/92
Falsch positionierte HeizkörperTemperatur 16 bis 18 Grad10%AG Bremerhaven, Urteil v. 26.05.199259 C 1214/91 
Heizungsausfall in Kücheund Bad10%AG Potsdam, Urteil v. 07.04.199426 C 281/93
Unzureichende Beheizung15%AG Köln, Urteil v. 04.11.1974153a C 587/73
Unzureichende Beheizung20%OLG Dresden, Urteil v. 31.07.20075 U 284/07
Heizungsausfall25%AG Waldbröl, Urteil v. 18.07.19803 C 396/80
Heizungsausfall im Herbst 25%OLG Koblenz, Urteil v. 16.05.20025 U 1982/99
Unzureichende BeheizungTemperatur unter 20 Grad35%KG Berlin, Urteil v. 11.03.20028 U 921/00
Heizungsausfall40%LG Berlin, Urteil v. 04.06.199364 T 69/93
Unzureichende Beheizung50%KG Berlin, Urteil v. 28.04.20088 U 209/07

Heizungsgeräusche

Verursacht die Heizungsanlage störende Knack-, Klopf- oder Rauschgeräusche, kann ebenfalls ein Mangel der Mietsache vorliegen.

Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Geräusche der Heizungsanlage nachts auftreten und den Schlaf der Mieter stören.

Urteile zur Mietminderung wegen Heizungsgeräuschen

MangelMinderungUrteil
Rauschen und Knackender Heizungsanlage5%AG Hamburg, Urteil v. 08.01.198749 C 836/86
Betriebs- u. Knack-geräusche einerGasheizung10%LG Hannover, Urteil v. 15.04.19949 S 211/93
Klopfgeräusche derHeizungsanlage17%LG Darmstadt, Urteil v. 25.10.19787 S 131/78
Klopfgeräusche derHeizungsanlage,normales Schlafennicht möglich75%LG Mannheim, Urteil v. 23.11.19774 S 6/77

Handlungsmöglichkeiten für Mieter

Was Mieter im Falle eines Heizungsdefekts unternehmen können, finden Sie hier.