Bei der Parkplatzsuche in belebten Innenstädten ist hin und wieder zu beobachten, dass Fußgänger einen Parkplatz für ein Auto freihalten, das noch nicht vor Ort ist.
Noch üblicher ist das „Besetzen“ von Parkplätzen mit Möbelstücken oder Absperrbändern, um Freiraum für einen Umzugswagen zu reservieren.
Beides ist unzulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Trifft also ein vom langen Parkplatzsuchen erschöpfter Autofahrer auf einen Parkplatz, der wegen eines geplanten Umzugs mit Stühlen, Absperrbändern und Bierkisten blockiert wurde, darf er die Hindernisse ohne Weiteres beseitigen und anschließend den Parkplatz für seinen Pkw benutzen.
Auch ein Parkplatz-blockierender Fußgänger darf mit einem Pkw aus der begehrten Parklücke vorsichtig weggedrängt werden. Dies sollte allerdings äußerst behutsam geschehen. Eine Berührung des Besetzers mit der Stoßstange sollte vermieden werden.
Grundsätzlich sollte allerdings zuerst versucht werden, den Konflikt durch ein Gespräch zu klären, um eine Eskalation zu vermeiden. Es ist nicht immer sinnvoll, auf Biegen und Brechen seinen (berechtigten) Willen durchzusetzen.
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CHRISTIAN DOERFER
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