Ist Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt?

Fachanwalt Verkehrsrecht

Ein Kraftfahrzeug muss auf „normalen“ Straßen in Fahrtrichtung rechts abgestellt werden, § 12 Abs. 4 StVO.

Dies gilt sowohl beim Halten als auch beim Parken.

Bei einem Verstoß droht eine Geldbuße.

Eine Ausnahme gilt nur in Einbahnstraßen oder wenn auf der rechten Seite der Straße Schienen liegen.