Kein regelmäßiges Besichtigungsrecht des Vermieters

Kündigung Mietvertrag Tipps vom Fachanwalt für Mietrecht

Besichtigung durch Vermieter nur bei konkretem Anlass

Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter von ihren Mietern verlangen, die Mietwohnung in bestimmten Abständen besichtigen zu dürfen.

Müssen Mieter das akzeptieren?

Klare Antwort: Nein.

Während eines laufenden Wohnraum-Mietverhältnisses hat der Mieter das alleinige Recht zum Besitz an der gemieteten Wohnung und kann frei darüber entscheiden, wem er Zutritt zur Wohnung gewährt.

Vermieter haben keinen Anspruch auf eine anlasslose regelmäßige Besichtigung bzw. Kontrolle der vermieteten Wohnung.

Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?

Ein Besichtigungsrecht des Vermieters besteht nur bei Vorliegen eines konkreten Anlasses, z.B.:

  • Besichtigung oder Beseitigung eines Mangels oder Schadens,
  • Wohnungsbesichtigung mit Miet- oder Kaufinteressenten,
  • Vorbereitung oder Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen

und nach vorheriger Terminabstimmung mit dem Mieter.

Besichtigungsrecht im Mietvertrag ist unwirksam

Klauseln im Mietvertrag, die den Mieter dazu verpflichten, dem Vermieter eine turnusmäßige Besichtigung ohne konkreten Grund zu gestatten, sind unwirksam. Solche Klauseln würden die Mieter unangemessen benachteiligen.

Vermieter können sich daher nicht auf solche Klauseln berufen.

BGH-Urteil:

BGH, Urteil vom 04.06.2014 (VIII ZR 289/13)

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BGH VIII ZR 289/13 Vermieter hat kein Recht zur regelmäßigen Besichtigung der Mietwohnung ohne konkreten Grund
BGH VIII ZR 289-13 Kein regelmäßiges Bes[…]
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