Mieter haben keinen Anspruch auf modernere Heizung

Heating radiator repair

Mietwohnungen sind teilweise noch mit veralteten Heizungen ausgestattet, wie z.B. älteren Gas- oder Ölheizungen oder sogar Kachelöfen.

Hieraus folgt aber nicht, dass die betroffenen Mieter vom Vermieter eine zeitgemäße Heizungsanlage verlangen könnten.

Vermieter sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine einmal vermietete Wohnung zu modernisieren, wenn dies nicht vertraglich vereinbart wurde.

Auch können Mieter nicht vom Vermieter verlangen, dass er ihnen gestattet, auf eigene Kosten eine modernere Heizungsanlage einbauen zu lassen.

Die Erteilung einer solchen Erlaubnis steht im Ermessen des Vermieters.

Würde man dem Mieter grundsätzlich zugestehen, die gemietete Wohnung in Eigenregie mit einer moderneren Heizung auszustatten, würde dies den Vermieter in seiner Entscheidungsfreiheit unangemessen einschränken.

Dem Vermieter als Eigentümer des Mietobjekts muss es zugestanden werden, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang er Modernisierungsmaßnahmen trifft.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass umfangreiche Modernisierungs-Investitionen häufig erst nach einem Mieterwechsel vorgenommen werden, um anschließend bei der Neuvermietung eine höhere Miete vereinbaren zu können, damit sich die Investition amortisiert.

Ausnahmen von diesem Grundsatz sind jedoch möglich, wenn die Funktionsfähigkeit der alten Heizung nicht mehr gegeben ist oder die Leistungsfähigkeit der Heizungsanlage nicht mehr ausreicht, um die Wohnung hinreichend zu beheizen.

Urteil des BGH vom 14.09.2011 (VIII ZR 10/11)

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BGH VIII ZR 10/11 Mieter kann vom Vermieter keine Erlaubnis zum Einbau einer moderneren Heizungsanlage verlangen
BGH VIII ZR 10-11 Vermieter muss Mieter […]
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