Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

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Wie hoch ist die Richtgeschwindigkeit?

Die Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung empfiehlt, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h zu fahren.

Droht bei Überschreitung ein Bußgeld?

Nein. Bei der Richtgeschwindigkeit handelt es sich lediglich um eine Empfehlung. Wer hiergegen verstößt, handelt nicht ordnungswidrig.

Konsequenzen bei Verkehrsunfall?

Eine deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit kann im Falle eines Verkehrsunfalls unangenehme Folgen haben.

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, an dem ein Fahrzeug beteiligt war, das deutlich schneller als km/h gefahren ist, kann sich hierdurch die Betriebsgefahr des Fahrzeugs erhöhen, was sich bei der Haftungsverteilung niederschlägt (OLG Celle, ZfS 1991, 150).

Zudem kann sich der zu schnelle Unfallbeteiligte nicht gemäß § 17 Abs. 3 StVG darauf berufen, dass der Unfall für ihn unabwendbar war; es sei denn, dass er beweisen kann, dass sich der Unfall auch mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h ereignet hätte (OLG Oldenburg, Urteil vom 21.03.2012, 3 U 69/11).

In den Genuss der Unabwendbarkeit im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG kommt nur, wer sich wie ein „Idealfahrer“ verhält. Dies ist dann nicht der Fall, wenn man auf der Autobahn sehr viel schneller als 130 km/h fährt.

Wer also mit einer Geschwindigkeit von deutlich mehr als 130 km/h auf der Autobahn an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss mit einer Mithaftung bzw. einer erhöhten Haftung rechnen.

Urteile zur Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Fährt ein Fahrzeug bei Dunkelheit mit einer Geschwindigkeit von mindestens 170 km/h auf der Überholspur und fährt auf ein Fahrzeug auf, das sorgfaltswidrig nach links auf die Überholspur wechselt, haftet der Auffahrende zu 20% (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009, 3 U 122/09).

Bei ähnlicher Unfallkonstellation und 160 km/h Auffahrgeschwindigkeit: Mithaftung 25% (OLG Nürnberg NJW 2011, 1154).

Bei ähnlicher Unfallkonstellation und 200 km/h Auffahrgeschwindigkeit: Mithaftung 40% (OLG Koblenz NZV 2014, 84).

Tipps vom Fachanwalt zur Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahn

TIPP:

Bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h drohen Ihnen empfindliche finanzielle Nachteile, falls es zu einem Verkehrsunfall kommt.

Sie sollten daher bei dichtem Verkehr oder schlechten Sicht- und Wetterbedingungen nicht wesentlich schneller als 130 km/h fahren.