Eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung schützt Sie in vielen Bereichen vor unnötigen - und oft extrem hohen – Kosten und kann Ihnen u.U. bei der Durchsetzung von existentiellen Ansprüchen helfen.
Diese Bereiche deckt eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ab:
Die Versicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsanwalts für die außergerichtliche Schadensregulierung und auch die Kosten für einen Schadensersatz-Prozess nach einem Verkehrsunfall.
Die Prozesskosten umfassen u.a. die eigenen Rechtsanwaltsgebühren, die Gerichtskosten und Sachverständigenkosten sowie im Falle des Unterliegens die gegnerischen Rechtsanwaltskosten.
Gerade bei hohen Schadenssummen (z.B. bei schweren Personenschäden) können sich viele Geschädigte einen Prozess aus finanziellen Gründen nicht leisten, da hohe Streitwerte auch zu hohen Prozesskosten führen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dieses Kostenrisiko.
Die Überprüfung eines zweifelhaften Bußgeldbescheids durch einen Rechtsanwalt kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Geht der Fall vor den Bußgeldrichter, erhöhen sich die Kosten nochmals deutlich.
Auch hier tritt die Rechtsschutzversicherung ein und übernimmt Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Sachverständigenkosten. Zudem werden die im Bußgeldbescheid festgesetzten Gebühren und Auslagen übernommen.
Die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten für die Verteidigung in verkehrsbezogenen Strafverfahren (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) und die Kosten des Strafverfahrens (Gerichtskosten und Sachverständigenkosten).
Der Rechtsschutz umfasst aber nur Fahrlässigkeits-Delikte.
Vorsatzdelikte (z.B. Verkehrsunfallflucht) sind nicht versichert.
Jedoch übernehmen viele Rechtsschutzversicherer auch bei Vorsatzdelikten eine vorläufige Deckung – unter der Voraussetzung, dass der Versicherte am Ende nicht wegen des Vorsatzdelikts verurteilt wird.
Dies erfasst z.B. Streitigkeiten mit der Fahrerlaubnisbehörde wegen Eignungszweifeln aufgrund von Alkohol, Drogen oder anderer Ursachen und einer insoweit angeordneten MPU.
Auch hier übernimmt die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Kosten von Sachverständigengutachten.
Hier werden Auseinandersetzungen abgesichert, die z.B. wegen
durch den Kfz-Verkäufer entstehen.
Dies umfasst
Kommt es wegen
zum Streit, werden
von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Auch gerichtliche Auseinandersetzungen vor den Finanzgerichten in Kfz-Steuersachen sind versichert.
Hinweis: Die aufgezählten Beispiele für den Versicherungsumfang sind nicht abschließend und variieren je nach Anbieter. Der Versicherungsschutz kann bei bestimmten Anbietern mehr oder weniger umfangreich sein.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen eine Selbstbeteiligung (meist 100 EUR bis 500 EUR je Versicherungsfall) beinhalten.
CHRISTIAN DOERFER
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
FACHANWALT FÜR MIETRECHT U. WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
KANZLEI NEURUPPIN KANZLEI WITTSTOCK
Karl-Marx-Straße 87 Markt 4
16816 Neuruppin 16909 Wittstock
Tel.: 03391 / 45 41 0 Tel.: 03394 / 40 01 99 1
Fax: 03391 / 45 41 10 Fax: 03394 / 40 01 99 2
kanzlei@ra-doerfer.de kanzlei@ra-doerfer.de
SCHWERPUNKTE:
Autorecht | Bußgeldverfahren | Fahrerlaubnisrecht | Fahrzeugschäden | Gebrauchtwagenrecht | Gewerbemietrecht | Grundstücksrecht | Nachbarrecht | Ordnungswidrigkeiten | Pachtrecht | Personenschäden | Schadensersatzrecht | Strafrecht | Terminsvertretungen | Verkehrsunfallregulierung | Versicherungsrecht | Vertragsrecht | Werkvertragsrecht | Wohnraummietrecht | Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwältin Elke Grabowski | Rechtsanwalt Ulrich Günther | Rechtsanwalt Günter Laurenz Wendt