Verkehrsunfall bei Fahrt ohne Fahrerlaubnis

Man crying on his old damaged car after crash accident

Die Tatsache, dass ein Unfallbeteiligter zum Unfallzeitpunkt ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, ist beim Mitverschulden nur zu berücksichtigen, wenn sie nachweislich mitursächlich für den Verkehrsunfall war.

Der bloße Umstand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis führt für sich genommen nicht zu einem Mitverschulden.

Auch führt das bloße Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht zu einem Anscheinsbeweis zu Lasten des Betroffenen, den dieser widerlegen müsste. Das Gericht darf also nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Betroffene den Verkehrsunfall verschuldet hat – nur weil er keine Fahrerlaubnis hatte. 

Es gibt zwar Unfallkonstellationen, in denen von einem Anscheinsbeweis zu Lasten desjenigen auszugehen ist, der ohne Fahrerlaubnis an einem Verkehrsunfall beteiligt war – wenn dieser einen Fahrfehler begangen hat.

Hat jedoch der ohne Fahrerlaubnis fahrende Unfallbeteiligte keinen unfallursächlichen Fahrfehler begangen, der mit dem Fehlen der Fahrerlaubnis in Zusammenhang gebracht werden kann, ist für einen Anscheinsbeweis kein Raum. 

Beispiel 1: Ein Fahrzeug mit einem Fahrer ohne Fahrerlaubnis wird durch einen Verkehrsunfall beschädigt, den ein anderer Fahrzeugführer eindeutig (z.B. Rotlichtverstoß) schuldhaft verusacht hat. In diesem Fall steht die Haftung des Unfallverursachers eindeutig fest. Es spielt für die Haftung keine Rolle, ob der Fahrer des beschädigten Pkw eine gültige Fahrerlaubnis hatte. Es wäre auch dann zum Unfall gekommen, wenn der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis gehabt hätte.

Beispiel 2: Ist der Betroffene beispielsweise lediglich mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren, wird sich kein Zusammenhang zu der fehlenden Fahrerlaubnis herstellen lassen.

BGH, Urteil vom 21.11.2006 (VI ZR 115/05)

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BGH VI ZR 115/05 Fehlende Fahrerlaubnis bei Verkehrsunfall führt nicht per se zur Haftung
BGH VI ZR 115-05 Verkehrsunfall bei Fahr[…]
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