Lässt sich der Geschädigte eines Verkehrsunfalles durch einen Rechtsanwalt vertreten, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer dessen Gebühren voll übernehmen, wenn er zu 100% haftet.
Die Rechtsanwaltsgebühren sind Teil des zu ersetzenden Schadens.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richtet sich nach dem Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit ( = Gegenstandswert).
Haftet der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nur teilweise (= Haftungsteilung), übernimmt er nur die Anwaltsgebühren, die auf den tatsächlich gezahlten Schadensersatzbetrag entfallen.
Gegenüber dem Mandanten als seinem Auftraggeber rechnet der Anwalt Gebühren ab, die sich nach dem geltend gemachten Schadensersatzbetrag richten.
Rechenbeispiel:
Geltend gemachter
Fahrzeugschaden: 3.000,00 EUR
Haftungsquote: 1/3
tatsächlich regulierter
Fahrzeugschaden: 1.000,00 EUR
Entstandene
Anwaltskosten: 334,75 EUR
Gegnerischer
Versicherer zahlt: 147,56 EUR
Von Mandant zu zah-
lender Restbetrag 187,19 EUR
Verfügt der Geschädigte über Verkehrsrechtsschutz, übernimmt seine Rechtsschutzversicherung den offenen Restbetrag, sodass der Geschädigte unter dem Strich keine Anwaltsgebühren zahlen muss.
Rechenbeispiel:
Geltend gemachter
Fahrzeugschaden: 3.000,00 EUR
Haftungsquote: 1/3
tatsächlich regulierter
Fahrzeugschaden: 1.000,00 EUR
Entstandene
Anwaltskosten: 334,75 EUR
Gegnerischer
Versicherer zahlt: 147,56 EUR
eigener
Rechtsschutz zahlt: 187,19 EUR
Hinweis: Wenn Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, wird diese von der Zahlung der Rechtsschutzversicherung abgezogen.
BGH, Urteil vom 18.07.2017 (VI ZR 465/16)
CHRISTIAN DOERFER
RECHTSANWALT
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
FACHANWALT FÜR MIETRECHT U. WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
KANZLEI NEURUPPIN KANZLEI WITTSTOCK
Karl-Marx-Straße 87 Markt 4
16816 Neuruppin 16909 Wittstock
Tel.: 03391 / 45 41 0 Tel.: 03394 / 40 01 99 1
Fax: 03391 / 45 41 10 Fax: 03394 / 40 01 99 2
kanzlei@ra-doerfer.de kanzlei@ra-doerfer.de
SCHWERPUNKTE
Arbeitsrecht, Autorecht, Bußgeldverfahren, Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugschäden, Gebrauchtwagenrecht, Gewerbemietrecht, Grundstücksrecht, Nachbarrecht, Ordnungswidrigkeiten, Pachtrecht, Personenschäden, Schadensersatzrecht, Strafrecht, Terminsvertretungen, Verkehrsunfallregulierung, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Werkvertragsrecht, Wohnraummietrecht, Wohnungseigentumsrecht
IMPRESSUM | DATENSCHUTZERKLÄRUNG