Verspätete Wohnungsrückgabe kann für Mieter teuer werden

Cropped shot of Exchange of dollars and house keys between buyer and seller.

Gibt ein Mieter nach Ende des Mietverhältnisses die Wohnung nicht pünktlich zurück, muss er eine Nutzungsentschädigung bezahlen, die höher als die bisherige Miete sein kann.

Der BGH hat am 18.01.2017 entschieden, dass sich die vom Mieter in diesem Fall zu zahlende Entschädigung an der Miete orientiert, die der Vermieter ortsüblich bei einer Neuvermietung verlangen könnte.

In dem vom BGH entschiedenen Fall gaben Mieter trotz einer berechtigten Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters das gemietete Haus erst ca. 18 Monate nach Endes des Mietverhältnisses zurück.

Während dieser Zeit zahlten sie die Miete in der bisherigen Höhe weiter.

Der Vermieter verlangte jedoch für diese 18 Monate eine Miete in Höhe der ortsüblichen Neuvermietungsmiete.

Der BGH gab dem Vermieter Recht.

Da der Vermieter (laut Sachverständigengutachten) bei einer Neuvermietung ab regulärem Mietvertragsende Mehreinnahmen von 7.300 EUR hätte erzielen können, müssen ihm die bisherigen Mieter diese entgangenen Einnahmen ersetzen.

BGH, Urteil vom 18.01.2017 (VIII ZR 17/16)

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BGH VIII ZR 17-16 Verspätete Rückgabe der Wohnung – Mieter muss hohe Nutzungsentschädigung zahlen
BGH VIII ZR 17-16 Hohe Nutzungsentschädi[…]
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