Ein „Anlieger“ im Sinne der StVO ist jeder Eigentümer bzw. Bewohner bzw. Geschäftsinhaber in einer solchen Straße und jeder, der mit diesen in Beziehung treten will.
Demnach darf in eine solche Straße jeder einfahren, der einen Anlieger oder das Geschäft eines Anliegers besuchen will.
Das bloße Durchfahren oder Parken ist jedoch untersagt und wird mit einer Geldbuße geahndet.
Rechtsfahrgebot auf Autobahnen
Spielstraße – wer hat Vorfahrt?
Ist das Blockieren / Freihalten von Parkplätzen zulässig?
Ist Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt?
CHRISTIAN DOERFER
RECHTSANWALT
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