Kosten

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Beratung

Die Kosten einer ersten Beratung in meiner Kanzlei liegen im Allgemeinen zwischen 60,- und 190,- EUR zzgl. USt. Abweichungen nach oben oder unten sind im Einzelfall (je nach Aufwand) möglich. Falls Sie zusätzlich zu einer persönlichen Beratung ein schriftliches Gutachten oder eine umfangreichere Stellungnahme wünschen sollten, erhalten Sie diese selbstverständlich zeitnah. Fragen und Einzelheiten zur Kostenfrage können wir mit Ihnen gern telefonisch oder persönlich klären. Die Beratungsgebühren sind in § 34 RVG geregelt.

Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese im Allgemeinen einen Großteil der anfallenden Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Sie können bereits vor einer Terminvereinbarung mit meiner Kanzlei bei Ihrem Versicherer selbst eine telefonische Voranfrage zur Deckung stellen. Ich übernehme dies selbstverständlich auch gern kostenfrei für Sie. Sprechen Sie uns am besten bereits zu Gesprächsbeginn auf Ihre Rechtsschutzversicherung an.  Während des laufenden Mandats führen wir für Sie den gesamten Schrift- und Zahlungsverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung – selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Weitere Informationen

Kostenerstattung vom Gegner

In bestimmten Fällen ist der Gegner zur Erstattung Ihrer Kosten (Anwaltsgebühren, Gerichtskosten etc.) verpflichtet.  So sind meine Anwaltsgebühren für die Verkehrsunfall-Abwicklung von der Versicherung des Unfallgegners zu übernehmen, wenn dieser den Unfall verschuldet hat. Die Kostenerstattung durch den Gegner gilt auch in den meisten gerichtlichen Verfahren – außer z.B. im Arbeitsrecht. Nach Abschluss eines erfolgreichen Prozesses werden die von der Gegenseite zu übernehmenden Kosten durch das Gericht festgesetzt und können – falls erforderlich – auch vollstreckt werden.



Beratungshilfe

Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, übernimmt das Amtsgericht in den meisten Fällen die Kosten für die außergerichtliche Beratung und Vertretung. Hierfür können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Wir rechnen dann mit dem Beratungshilfeschein gegenüber dem Amtsgericht unsere Gebühren ab. Ihr Eigenanteil beträgt lediglich 15,00 EUR.






Prozesskostenhilfe

Auch in gerichtlichen Verfahren übernimmt das Gericht auf Antrag Ihre eigenen Verfahrenskosten, wenn sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und Ihre Sache Aussicht auf Erfolg hat. Hierzu ist (durch uns für Sie) ein entsprechender Antrag bei Gericht zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Gericht offenlegen. Die Beratungshilfe ist u.U. in Raten an das Gericht zurückzuzahlen. Dies hängt von Ihren finanziellen Verhältnissen ab und wird vom Gericht in regelmäßigen Abständen durch einen Fragebogen überprüft. Die Prozesskostenhilfe übernimmt jedoch nicht die an den Gegner zu erstattenden Kosten, wenn sie im Prozess unterliegen.